KI-Bilder und KI-Videos kennzeichnen: wann Pflicht, wann nicht
Wann du KI-Bilder kennzeichnen musst
Die KI-Verordnung der EU verlangt keinen Hinweis auf jedem KI-Bild. Sie verlangt ihn bei sogenannten Deepfakes. Das sind Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die mit KI erzeugt oder verändert wurden. Sie ähneln echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen und könnten für echt gehalten werden (Art. 3 Nr. 60 KI-Verordnung). Nach den Leitlinien der EU-Kommission reicht es, dass so etwas existieren könnte: Ein erfundener, aber realistischer Mensch zählt genauso wie eine Werkstatt, die es nicht gibt. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, aber der beste Anhaltspunkt; im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte.
Verantwortlich ist, wer das KI-Werkzeug beruflich einsetzt. Erstellst du oder dein Team das Bild mit KI und postest es für den Betrieb, musst du selbst den Hinweis setzen. Macht das eine Agentur und du entscheidest nicht mit, wie sie KI einsetzt, liegt die Pflicht bei ihr. Auf eine unsichtbare Markierung, die das KI-Werkzeug in die Datei schreibt, kannst du dich nicht verlassen. Die sieht niemand, und beim Weiterverarbeiten geht sie oft verloren.
Gekennzeichnet werden muss zum Beispiel:
- ein fotorealistisches KI-Bild deines Produkts, das schöner oder hochwertiger aussieht als in echt,
- ein KI-Foto von „Handwerkern bei der Arbeit“ oder „Gästen im Café“, die es nie gab,
- ein KI-Video mit einer realistischen Person, die etwas sagt oder vorführt.
Nicht gekennzeichnet werden muss zum Beispiel:
- eine erkennbar gezeichnete Illustration oder ein Comic für die Herbstaktion,
- ein eigenes Foto, bei dem nur Licht, Farbe, Schärfe oder der Ausschnitt angepasst wurden,
- eine Grafik mit Text auf einer Farbfläche.
Typische Fälle aus dem Betrieb
| Fall | Kennzeichnen? | Was du tust |
|---|---|---|
| Bäckerei: gezeichnete KI-Illustration für die Herbstaktion | Nein | Nichts nötig, sie wirkt nicht echt. |
| Handwerk: KI-Foto eines Teams, das es so nicht gibt | Ja | Kennzeichnen und nie als dein echtes Team ausgeben, sonst täuscht es auch mit Hinweis. |
| Café: eigenes Foto, Hintergrund per KI ersetzt, das Produkt bleibt gleich | In der Regel nein | „KI-bearbeitet“ setzen, wenn der neue Hintergrund einen echten Ort vorgibt, etwa deinen Laden. Dann ist es nicht mehr rein gestalterisch. |
| Eigenes Foto, per KI komplett neu inszeniert (neues Set, neues Licht) | In der Regel ja | „KI-bearbeitet“ und prüfen, ob das Produkt noch genau so aussieht. |
| Gastro oder Werkstück: per KI „schöner“ gemacht als in echt | Ja | Besser lassen: Das kann auch mit Hinweis irreführende Werbung sein (§ 5 UWG). |
| Maskottchen in einer KI-Szene, realistisch dargestellt | Jawenn es echt wirkt | „KI-generiert“ ins Bild. Als Comic gezeichnet: nein. |
| Eigenes Foto, nur Farbe, Licht oder Zuschnitt korrigiert | Nein | Nichts nötig. |
| Reel mit KI-Stimme, die keine echte Person nachahmt | Umstritten | Kurzer Hinweis „Stimme KI-erzeugt“ im Untertitel oder Begleittext. |
| Video mit einer realistischen KI-Person | Ja | Im Video kennzeichnen und den Schalter der Plattform setzen. |
| Caption oder Hashtags mit KI geschrieben | Nein | Fakten wie Preise und Fristen selbst prüfen. |
| Blog- oder Ratgebertext mit KI zu Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt | Jaaußer ein Mensch hat ihn inhaltlich geprüft und der Betrieb steht dafür ein | Fakten prüfen, Verantwortliche im Impressum nennen. |
Sobald echte Menschen erkennbar vorkommen, muss das Bild gekennzeichnet werden, und es gilt zusätzlich das Recht am eigenen Bild: Mitarbeitende und Kunden müssen in der Regel einverstanden sein, auch wenn die KI das Bild gestaltet hat. Mehr dazu im Ratgeber wann du Fotos von Menschen zeigen darfst.
So kennzeichnest du im Bild, in der Caption und im Video
- Im Bild selbst, gut lesbar und nicht dort, wo Profilbild, Knöpfe oder Untertitel der Plattform darüberliegen. Üblich ist ein gut lesbares „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“ in einer Ecke, das sich vom Hintergrund abhebt.
- Im Video am Anfang und, wenn möglich, durchgehend. Wer erst in der Mitte einsteigt, sieht ihn dann.
- Empfohlen: in der Caption zusätzlich eine Zeile, zum Beispiel: „Bild mit KI erstellt“.
- Den Schalter der Plattform beim Posten zusätzlich setzen. Er ersetzt den Hinweis im Bild nicht sicher.
- Nicht nur im Alt-Text, in Hashtags oder im Impressum: Das liest beim Scrollen niemand.
Die EU-Kommission hat dafür freiwillige Symbole veröffentlicht, ein Grundsymbol und je eines für „vollständig mit KI erzeugt“ und „teilweise mit KI verändert“. Du darfst sie kostenlos nutzen. Nutzen musst du sie nicht. Wo ein Hinweis Pflicht ist, erfüllst du sie mit einem dieser Symbole genauso wie mit einem gut lesbaren Wort wie „KI-generiert“.
Was Instagram, Facebook, TikTok, YouTube und LinkedIn zusätzlich verlangen
Die Plattformen haben eigene Regeln, die teils strenger sind als das Gesetz. Sie gehören zum Vertrag mit der Plattform. Verstöße können zur Löschung oder zu weniger Reichweite führen.
- Instagram, Facebook, Threads: Meta verlangt die Angabe bei fotorealistischen Videos und realistisch klingendem Ton, die mit KI erstellt oder verändert wurden. Bei Bildern setzt Meta selbst das Label „KI-Info“, wenn die Datei Herkunftsangaben oder ein unsichtbares Wasserzeichen enthält.
- TikTok: KI-generierte oder stark bearbeitete Inhalte mit realistisch wirkenden Szenen oder Personen musst du kennzeichnen. TikTok erkennt manche KI-Inhalte zusätzlich selbst.
- YouTube: Realistisch wirkende veränderte oder synthetische Inhalte gibst du in YouTube Studio an. Animation, Fantasie, Farbkorrektur oder die eigene geklonte Stimme fürs Voiceover sind ausgenommen. Angeben musst du auch KI-Musik, die für das Video wesentlich ist.
- LinkedIn: Auf seiner Hilfeseite zu Content Credentials nennt LinkedIn keine eigene Kennzeichnungspflicht. Enthält eine Datei signierte Herkunftsangaben, zeigt LinkedIn ein Symbol; ein Klick darauf zeigt unter anderem, ob KI beteiligt war.
Warum steht bei meinem Beitrag „KI-Info“?
Meta liest Herkunftsangaben aus der Bilddatei. Manche Programme mit KI-Funktion schreiben dabei einen Vermerk in die Datei, auch wenn nur ein Detail entfernt wurde. Dann erscheint „KI-Info“. Bei nur bearbeiteten Bildern zeigt Meta es seit September 2024 im Menü des Beitrags statt direkt darauf. Ist dein Foto echt und nur leicht bearbeitet, kannst du das in der Caption dazuschreiben.
Werbung darf nicht täuschen, auch nicht mit Hinweis
Neben der KI-Verordnung gilt das Wettbewerbsrecht. Irreführend ist Werbung mit unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben, etwa über Art, Beschaffenheit oder Herkunft einer Ware oder Leistung (§ 5 UWG). Ein KI-Bild, das dein Essen, dein Werkstück oder ein Vorher-Nachher besser zeigt, als es ist, kann irreführen, auch wenn „KI-generiert“ daran steht.
Zeigt das Bild etwas, das ein Kunde bei dir kaufen oder sehen kann, muss es so aussehen wie in echt. Für Stimmungsbilder, Hintergründe und Ideen ist das Wettbewerbsrecht in der Regel kein Hindernis, solange sie nichts über deinen Betrieb vorgeben, was nicht stimmt. Ob ein KI-Hinweis nötig ist, steht in der Tabelle oben.
Und Texte? Wann eine KI-Caption einen Hinweis braucht
Werbetexte, Captions und Produktbeschreibungen musst du in der Regel nicht kennzeichnen, auch wenn eine KI sie geschrieben hat. Die Textpflicht der KI-Verordnung betrifft Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Nach Ansicht der EU-Kommission kann das auch ein Werbe- oder Ratgebertext sein, der Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit macht. Auch dann entfällt der Hinweis, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat, mindestens die Fakten, und dein Betrieb als Verantwortlicher dafür einsteht, etwa mit Namen im Impressum. Lies also gegen, was die KI schreibt, besonders Preise, Fristen und Fachaussagen.
Was passiert, wenn du nicht kennzeichnest
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit Bußgeld bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99 Abs. 4 und 6 KI-Verordnung). Das sind Höchstbeträge. Die Mitgliedstaaten müssen dabei die Interessen kleiner Betriebe und ihr wirtschaftliches Überleben berücksichtigen; vorgesehen sind auch Verwarnungen. Wahrscheinlicher sind im Alltag andere Folgen: Die Plattform setzt selbst ein Label, schränkt die Reichweite ein oder löscht den Beitrag. Ob Mitbewerber eine fehlende KI-Kennzeichnung abmahnen können, ist noch nicht geklärt. Irreführende Werbung nach § 5 UWG können sie dagegen schon heute abmahnen, mit oder ohne KI-Hinweis.
Wie Pitoora das für dich erledigt
In Pitoora trägt seit August 2026 jedes Bild, das die KI erzeugt oder bearbeitet hat, sichtbar „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“. Das gilt im Editor, im Download, beim Teilen und im Video. Der Hinweis lässt sich nicht abschalten. Eigene Fotos und Stockfotos bekommen keinen Hinweis, und Vorher-Nachher-Beiträge nehmen nur eigene Fotos, weder KI-Bilder noch Stockfotos, weil ein erfundenes Ergebnis ein gefälschter Beleg wäre. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht auf der Seite wie Pitoora KI einsetzt und kennzeichnet.
Der Hinweis erfüllt die Kennzeichnungspflicht, er macht aber kein geschöntes Produkt zulässig. Prüf bei Produktfotos mit KI und bei KI-Szenen mit deinem Maskottchen, ob Produkt und Figur noch genau so aussehen wie in echt.
Passende Funktionen: Produktfotos mit KI aus dem eigenen Foto, dein Maskottchen in KI-Bildern und Posts im eigenen Look. Alle im Überblick unter Funktionen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 60, Art. 50, Art. 99
- EU-Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50, 20.07.2026
- EU-Kommission: Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, 10.06.2026
- EU-Kommission: Symbole zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
- Meta: Kennzeichnung von KI-Inhalten
- TikTok: Community-Richtlinien, Integrität und Authentizität
- YouTube-Hilfe: Offenlegung veränderter oder synthetischer Inhalte
- LinkedIn-Hilfe: Content Credentials
Dieser Ratgeber ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall, etwa einer Abmahnung, hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Häufige Fragen
Muss man KI-generierte Bilder kennzeichnen?
Nicht jedes. Seit dem 2. August 2026 musst du ein KI-Bild kennzeichnen, wenn du es beruflich postest und es für echt gehalten werden könnte, also Menschen, Orte, Produkte oder Ereignisse zeigt, die es so nicht gibt (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). Erkennbar gezeichnete Illustrationen und normale Bildbearbeitung brauchen keinen Hinweis.
Wie kennzeichnet man KI-Bilder richtig?
Mit einem gut lesbaren Hinweis im Bild selbst, etwa „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“ in einer Ecke, dazu eine Zeile in der Caption und, wo vorhanden, der Schalter der Plattform. Ein Hinweis nur im Alt-Text, in Hashtags oder im Impressum reicht nicht.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch auf Instagram?
Ja. Für berufliche Beiträge gilt die KI-Verordnung auf jeder Plattform, also auch auf Instagram. Instagram verlangt zusätzlich eine eigene Angabe bei fotorealistischen KI-Videos und realistischem KI-Ton und setzt bei Bildern selbst das Label „KI-Info“, wenn die Datei Herkunftsangaben oder ein unsichtbares Wasserzeichen enthält.
Warum steht bei meinem Beitrag „KI-Info“?
Meta liest Herkunftsangaben aus der Bilddatei. Manche Programme mit KI-Funktion schreiben dabei einen Vermerk in die Datei, auch wenn nur ein Detail entfernt wurde. Dann erscheint „KI-Info“. Ist dein Foto echt und nur leicht bearbeitet, schreib das in die Caption.
Muss ich ein eigenes Foto kennzeichnen, das ich mit KI bearbeitet habe?
Bei kleinen Korrekturen wie Licht, Farbe, Schärfe oder Zuschnitt nein. Wurde der Inhalt verändert, etwa eine Person oder ein Gegenstand eingefügt oder entfernt oder die ganze Szene neu inszeniert, in der Regel ja.
Muss ich KI-Videos und KI-Stimmen in Reels kennzeichnen?
Realistische KI-Videos und KI-Personen ja. Bei einer synthetischen Stimme, die keine echte Person nachahmt, ist die Pflicht umstritten; ein kurzer Hinweis „Stimme KI-erzeugt“ im Untertitel oder Begleittext ist der sichere Weg.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Seit dem 2. August 2026. Beiträge, die vorher veröffentlicht wurden, musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Was du heute neu postest, auch ein älteres KI-Bild, kennzeichnest du nach den neuen Regeln.
Muss ich auch Texte kennzeichnen, die die KI geschrieben hat?
Werbetexte, Captions und Produktbeschreibungen in der Regel nicht. Eine Pflicht gibt es für Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, etwa Gesundheit oder Sicherheit. Auch dann nicht, wenn ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat und dein Betrieb als Verantwortlicher dafür einsteht.
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Stand: 31.10.2026